Verbrauchsausweis
für Wohngebäude |
ab 80,00 € |
Mit der EnEV 2014 haben sich die Anforderungen für den Energieausweis geändert! Modernisierungmaßnahmen sind nun auch im verbrauchsorientierten Energieausweis anzugeben. Dafür ist zumindest eine kurze Besichtigung des Objektes notwendig. Für Wohngebäude muss vom Auftraggeber der Energieverbrauch für die Heizung von drei Heizperioden angegeben werden können.
Bedarfsorientierter Energieausweis
für Wohngebäude mit 1 oder 2 Wohneinheiten | ab 330,00 € |
für Wohngebäude mit 3 oder 4 Wohneinheiten | ab 380,00 € |
für Wohngebäude mit 5 oder 6 Wohneinheiten | ab 450,00 € |
in Verbindung mit der Vor-Ort-Energieberatung oder den iSFP kostet derAusweis | 60,00 € |
Der Endpreis *(siehe unten) für einen solchen Ausweis richtet sich nach dem Umfang sowie erforderlichem Aufwand und kann erst nach Erstansicht festgesetzt werden. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Angebot nach Ihren Angaben oder nach einem kostenlosen Vor-Ort-Termin.
Der Energiebedarfsausweis wird, mit Foto des Gebäudes, als Farbausdruck in einfacher Ausfertigung in einer Mappe übergeben. Bei Bedarf können weitere Ausfertigung gegen einen Unkostenbeitrag in Höhe von 10,00 € schwarz/weiß / 15,- € farbig angefordert werden.
Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Energieberatung / iSFP)
mit BAFA-Förderung | ohne BAFA-Förderung | |
für Wohngebäude mit 1 oder 2 Wohneinheiten | ab 400,00 € | ab 1000,00 € |
für Wohngebäude mit 3 oder 4 Wohneinheiten | ab 500,00 € | ab 1250,00 € |
für Wohngebäude mit 5 oder 6 Wohneinheiten | ab 600,00 € | ab 1500,00 € |
Der Endpreis *(siehe unten) für einen solchen Ausweis richtet sich nach Umfang sowie dem erforderlichen Aufwand und kann erst nach Erstansicht festgesetzt werden. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Angebot nach Übermittlung der notwendigen Angaben oder nach einem kostenlosen Vor-Ort-Termin.
Wir erstellen einen umfassenden schriftlichen Beratungsbericht bis hin zum Energie-Effizienzhaus entsprechend den BAFA-Anforderungen und die aufgezeigten Maßnahmen zur Energie- und Heizkosten-Ersparnis werden mit Ihnen mündlich erörtert. Alternativ gibt es seit Anfang 2018 den iSFP, den individuellen Sanierungsfahrplan, der Ihnen aufzeigt wie Sie ihr Gebäude in Zukunft sinnvoll Schritt fütr Schritt sanieren können.
BAFA - Förderung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - BAFA - fördert die Energieberatung vor Ort mit einem Zuschuss zum Beratungshonorar mit dem Programm "Energiesparberatung vor Ort".
Die Voraussetzungen hierfür sind:
Das Gebäude muss sich im Bundesgebiet befinden.
Der Bauantrag wurde bis zum 31.12.1994 gestellt oder eine Bauanzeige erstattet.
Es dürfen nicht mehr als 50 % der Gebäudehülle auf Grund späterer Baugenehmigungen durch Anbau oder Aufstockung verändert worden sein.
Mehr als die Hälfte der Gebäudefläche muss zu Wohnzwecken genutzt werden
Wenn diese Kriterien auf Ihr Gebäude zutreffen, sind folgende Zuschüsse vorgesehen:
für Ein- und Zweifamilienhäuser | max. 800,00 € |
für Wohnhäuser mit min. drei Wohneinheiten | max. 1100,00 € |
Der Förderbetrag ist jedoch auf 50 % der Beratungskosten begrenzt. Er kann aber durch die Integration thermografischer Untersuchungen zusätzlich um bis zu 100,- € gesteigert werden. (Diese werden von uns derzeit noch nicht angeboten.)
Der exakte Wortlaut der Richtlinie ist auf der Website des BAFA für jeden Interessierten zugänglich und dort nachzulesen.
Diese geförderten Energieberatungen dürfen ausschliesslich von speziell ausgebildeten und vom BAFA anerkannten Beratern durchgeführt werden. Wir sind als Berater beim BAFA registriert.
* Alle genannten Preise gelten bei Bereitstellung sämtlicher benötigten Unterlagen sowie bei einer einfachen Fahrtstrecke von bis zu 30 km (außer Verbrauchsausweis). Als Unterlagen sind zum Beispiel Baupläne, Baubeschreibungen und Beschreibungen zu technischen Anlagen gemeint. Bei abweichenden Voraussetzungen wird ein individuelles Angebot erstellt.
Für zusätzlich notwendige Maßnahmen wie z.B. eine detaillierte Bauteilerfassung oder Anlagencharakterisierung, Aufmaße und Flächenermittlungen erhöhen sich die genannten Preise abhängig vom Zeitaufwand. Kosten für nachträglich zu besorgende Unterlagen zum Beispiel beim Bauamt werden dem berechneten Honorar aufgeschlagen.
Die genannten Fördermöglichkeiten können sich ändern, hierfür übernehmen wir keine Gewähr übernommen.
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