Ziel der Regierung ist das der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2025 auf 40 - 45 % erhöht werden, bis 2035 auf 55 - 65 % und bis 2050 auf mindestens 80 % steigen. steigen (§ 1 Abs. 2 EEG).
Mit §3 des EEWärmeG wird für Neubauten vorgegeben, dass ein Anteil des Energiebedarfs durch erneuerbare Energien zu erzeugen ist. Die Pflicht beesteh bereits ab einer Nutzfläche von 50 m². Welche Form von erneuerbaren Energien gentutz werden soll, kann der Eigentümer entscheiden. Zu beachten sind die Mindestanforderungen des EEWärmeG.
Die neue EnEV 2014 ist seit dem 1. Mai 2014 gültig. Seit dem 1. Januar 2016 fordert die EnEV ab 2016 noch effizientere Neubauten. Damit hat der bund die EU - Gebäuderichtlinie 2010 umgesetzt und die Ziele der Energiewende umgesetzt.
Der Bund beabsichtigt die noch parallel laufenden Regeln zusammen zu führen. Auslöser war u.a. die EU-Gebäuderichtlinie, die den Niedrigstenergie-Standard für öffentliche Gebäude ab 2019 und für Wohngebäude ab 2021 fordert. Mit dem GEG sollen das EnEG, die EnEV und das EEWärmeG zusammengefasst werden. Geplant ist das für 2018 ???
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