Online Bedarfsenergieausweise
preisgünstig oder teuer?
Online - Energieausweise sind auf den ersten Blick preisgünstiger!
Aber ...... Die Verantwortung trägt der Gebäudeeigentümer! Das kann teuer werden, denn der Eigentümer benötigt keinerlei Kenntnisse für die Datenaufnahme, es können Fehler unterlaufen, die teuer werden!!!
Es drohen Bußgelder bis 5.000,00 €! Enthält der Energieausweis falsche Angaben ist er ungültig! Wird eine Immobilie mit einem solchen Ausweis verkauft oder vermietet trägt der Verkäufer / Vermieter sämtliche Risiken.
Tragen Sie diese Risiken nicht selbst - nutzen Sie das Wissen von qualifizierten Energieberatern.
Trifft auf Sie das Ruskin’sche Gesetz zu?
EnEV 2009 § 17 Abs.5
Der Eigentümer kann die zur Ausstellung des Energieausweises nach § 18 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit den Anlagen 1, 2 und 3 Nummer 8 oder nach § 19 Absatz 1 Satz 1 und 3, Absatz 2 Satz 1 oder 3 und Absatz 3 Satz 1 erforderlichen Daten bereitstellen. Der Eigentümer muss dafür Sorge tragen, dass die von ihm nach Satz 1 bereitgestellten Daten richtig sind. Der Aussteller darf die vom Eigentümer bereitgestellten Daten seinen Berechnungen nicht zugrunde legen, soweit begründeter Anlass zu Zweifeln an deren Richtigkeit besteht. Soweit der Aussteller des Energieausweises die Daten selbst ermittelt hat, ist Satz 2 entsprechend anzuwenden.
EnEV 2009 § 27 Abs. 2
Ordnungswidrig im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 2 des Energieeinsparungsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig
- entgegen § 16 Abs. 2 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, einen Energieausweis nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zugänglich macht,
- entgegen § 17 Absatz 5 Satz 2, auch in Verbindung mit Satz 4, nicht dafür Sorge trägt, dass die bereitgestellten Daten richtig sind,
- entgegen § 17 Absatz 5 Satz 3 bereitgestellte Daten seinen Berechnungen zugrunde legt oder
- entgegen § 21 Abs. 1 Satz 1 einen Energieausweis oder Modernisierungsempfehlungen ausstellt.
Weiterhin haben Sie die Verpflichtung einen Energieausweis auf verlangen vorzulegen, weiters hier


