Vor-Ort-Energieberatung
Die Vor-Ort-Energieberatung soll Ihnen helfen, dringend notwendige oder evtl. auch erst später geplante Sanierungen Ihres Wohnhauses in einer für Sie wirtschaftlichen aber auch energetisch vernünftigen Art und Reihenfolge zu planen. Es macht keinen Sinn lediglich die defekten Teile in einer für Sie momentan preiswerten Variante einfach nur zu erneuern. Denken Sie an die steigenden Energiekosten – lassen Sie besser vorher prüfen ob und wie Sie Ihre Heizkosten reduzieren können. Vielleicht denken Sie in dem Zusammenhang aber auch an unsere Umwelt, an den CO2 –Ausstoß und an die Erderwärmung. Viele alte Heizungsanlagen tragen durch die meist zu groß bemessenen Anlagen und die viel zu hohen Abgastemperaturen auch dazu bei!
Die Vor-Ort-Energieberatung wird vom BAFA (Bundesamt für Ausfuhr und Wirtschaft) für Gebäude mit Bauantrag bis 31.12.1994 mit bis zu 300,00 € gefördert. Der Antrag hierfür muss vor der Gebäudeaufnahme gestellt werden. Weitere Einzelheiten hierzu finden Sie unter www.bafa.de
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit eine Förderung im Rahmen einer Startberatung Energie vom Land zu erhalten.
Zum Abschluss unserer Arbeiten erhalten Sie einen umfangreichen Beratungsbericht, mit dem dann für die förderfähigen Sanierungsmaßnahmen weitere Zuschüsse bei dem BAFA beantragt werden können. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit bei der KfW – Bank günstige Kredite zu beantragen oder auch Zuschüsse zu erhalten.
Der Beratungsbericht zeigt Ihnen den Ist-Zustand Ihres Hauses und verschiedene Sanierungsmaßnahmen im Vergleich. Mit diesem zeigen wir Ihnen, wie gut oder schlecht Ihr Gebäude energetisch bewertet wird und welche Folgen die unterschiedlichen Sanierungsmaßnahmen für Ihr Gebäude bzw. den Energieverbrauch haben. Sie erhalten von uns eine neutrale Bewertung Ihres Wohnhauses, denn als freischaffende Architekten arbeiten wir anbieterunabhängig.
Sie sind auch nicht verpflichtet die Sanierungsmaßnahmen in Teilen oder insgesamt ausführen zu lassen, auch wenn Sie Fördergelder für die Vor-Ort-Energieberatung in Anspruch genommen haben.
Wenn Sie jedoch sanieren, so müssen diese Arbeiten entsprechend den Anforderungen der EnEV 2009 durchgeführt werden und müssen die dort genannten Mindestanforderungen in vollem Umfang erfüllen. Jeder Handwerker ist verpflichtet Ihnen dies, für sein Gewerk, schriftlich zu bestätigen. Dies gilt übrigens grundsätzlich, egal ob Sie mit oder ohne Förderzuschüssen sanieren!


