Online Energieausweis
Verbrauchsausweis
Der Heizenergieverbrauch von Wohngebäuden sowie der Heizenergie- und Stromverbrauch eines Nichtwohngebäudes wird in hohem Maße durch den jeweiligen Nutzer bzw. die jeweilige Nutzung bestimmt. Deshalb sieht die Energieeinsparverordnung bei der Ausstellung von Energieausweisen auf der Grundlage des Energieverbrauchs hinsichtlich der Vergleichswerte eine Differenzierung nach der Nutzung vor. Bitte ordnen Sie Ihr Gebäude anhand der in der Anlage des Erhebungsbogens für Wohngebäude und vor allem Nichtwohngebäude in seiner Nutzung einen passenden Vergleichswert zu.
Nachfolgend finden Sie ein Formular in dem Sie alle Daten selbst eintragen und direkt an uns mailen können. Schauen Sie sich vorher in aller Ruhe an, welche Daten benötigt werden. Sie erhalten nach Abschluss eine Bestätigungs E-Mail von uns, mit den von ihnen gemachten Angaben. Bitte überprüfen Sie diese unbedingt nochmals! Die e-Mail können Sie bei Bedarf für Ihre Unterlagen ausdrucken. Ihre Angaben werden von uns auf Plausibilität und Vollständigkeit hin geprüft und übernommen. Innerhalb weniger Tage erhalten Sie dann Ihren Verbrauchsausweis in einfacher Ausfertigung als Farbdruck zusammen mit einer Rechnung als E-Mail im PDF-Format oder per Post. Weitere Exemplare können gegen Aufpreis bestellt werden.
Sie können ein Foto hochladen oder wenn Sie nur ein normales Foto von Ihrem Gebäude besitzen, einfach per Post zusenden. Es wird dann entsprechend ohne Aufpreis aufbereitet und eingefügt.
Ein Vor-Ort-Termin ist hierbei nicht unbedingt notwendig, wird aber bei Nachfrage aus der näheren Umgebung gerne zusätzlich von uns angeboten. Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe beim Ausfüllen benötigen, rufen Sie an oder senden eine kurze e-Mail.
Jetzt einen Energieausweis für Wohngebäude bestellen
Jetzt einen Energieausweis für Nicht-Wohngebäude bestellen
Bedarfsausweis
Den Energie – Bedarfsausweis bieten wir nicht im online-Verfahren an. Es wäre für uns zwar eine relativ einfache Einnahmequelle, als qualifizierte unabhängige Energieberater liegt es jedoch in unserer Verantwortung Energieausweise nach den Anforderungen der EnEV 2009 auszustellen.
Die Verantwortung zu all den erforderlichen Angaben auf den Bauherren zu übertragen liegt uns fern.
Deshalb erstellen wir den Bedarfsausweis nur nach einer von uns durchgeführten Objektbesichtigung.
Lesen Sie dazu auch die folgen über schlechte Online-Bedarfsenergieausweise.
Folgende Daten werden u.a. erhoben:
- Festlegung der Systemgrenze
Es ist zu klären, welche Räume als beheizt gelten. Das sind alle Räume, in denen ein Heizkörper montiert ist. Alle diese Räume liegen innerhalb der Systemgrenze. Der Rauminhalt, der von der Systemgrenze bestimmt wird, entspricht dem Bruttovolumen des Gebäudes wenn Außenmaße der einzelnen Flächen genommen werden. Die Außenoberfläche, die von der Systemgrenze gebildet wird, (bis zur äußeren für die Berechnung relevanten Wandschicht) entspricht der Hüllfläche des Gebäudes.
Zu allen diesen Flächen gehören Temperatur-Korrekturfaktoren bei der Bestimmung des spezifischen Transmissionswärmeverlustes.
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Erfassung der Gebäudedaten
Bestimmung der Einzelflächen und des Bruttovolumens nach Plan gemäß Systemgrenze
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Erfassung der Bauteildaten
Festlegung der Schichtenfolge der einzelnen Bauteile unter Zuhilfenahme von Baustoff- bzw. Bauteildatenbanken zur Ermittlung der jeweiligen U-Werte
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Erfassung der Wärmebrückenverluste
Werden bei den Bauteilanschlüssen, den Gebäudekanten und den Fensterlaibungen die Prinzipien des Beiblattes 2 zu DIN 4108 berücksichtigt, dann kann man einen Bonus beim pauschalen Wärmebrückeneinfluss in Ansatz bringen.
Von uns erhalten Sie einen Energieausweis in der Qualität eines Ausweises mit dena – Gütesiegel.
Sie können entscheiden, ob die Berechnung von der Dena geprüft und gespeichert werden und der Ausweis eine Registrierungsnummer erhält oder ob Sie einen Ausweis ohne Gütesiegel möchten.
Einen Musterausweis haben wir hier hinterlegt. (Quelle: DENA)
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