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Dipl. Ing. Barbara Ludwigs
Architektin, Energieberaterin
Auf der Höhe 14
53797 Lohmar
(Anfahrt)

Tel.: 02246 / 3089050
Handy: 0178 / 6202240
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Aktuelles

Auf der folgenden Seite sehen Sie chronologisch eine kurze Übersicht über alle neuen aktuellen Nachrichten rund um unsere Webseite und der Energieberatung.



Androhung von Bußgeld!

Sie handeln als Verkäufer oder Vermieter gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) vorsätzlich oder fahrlässig, wenn Sie nicht unverzüglich den Energieausweis zeigen können, wenn Ihre potenziellen Käufer oder Neumieter ihn verlangen. Es droht Ihnen ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro.
23 Nov 2009| Zum Seitenanfang

Was muss der Energieausweis enthalten?

Der Energieausweis muss nach EU-Richtlinie folgende Inhalte aufweisen: Energiekennwerte über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes, Vergleichswerte zu anderen Gebäuden, Sanierungs-, Modernisierungsempfehlungen.
23 Nov 2009| Zum Seitenanfang

Webseite nicht erreichbar!

Unsere Webseite war u.a. am Sonntag wegem technischem defekt nicht erreichbar. Zu dieser Zeit konnten auch keine E-Mails zugestellt werden. Bei Fragen bitte Tel.: 02247 / 969549 anrufen. Wir entschuldigen uns für eventuelle Unannehmlichkeiten.
22 Nov 2009| Zum Seitenanfang

Was ist der Energieausweis?

Der Energieausweis wurde entwickelt um eine einheitliche Kennzeichnung von Gebäuden zu ermöglichen. Diese energetische Einstufung ermöglicht den Vergleich von Gebäuden im Ganzen. Sie schließt die Gestaltung wie auch die Baukonstruktion und Anlagentechnik ein. Allerdings beinhaltet der Energieausweis keine verbindliche Angabe eines realen Energieverbrauchs. Dieser variiert von Jahr zu Jahr durch die Klimasituation und wird darüber hinaus stark vom Nutzerverhalten beeinflusst.
13 Nov 2009| "Was ist der Energieauswei..." weiterlesen | Zum Seitenanfang

Der Energieausweis - eine Verpflichtung?

Diese Verpflichtung gilt nur im Falle des Verkaufs oder der Vermietung eines Gebäudes! Für diese Gebäude fordert das Energieeinspargesetz seit 2009 den Energieausweis für jedes Wohn- und Nichtwohngebäude. Bei allen Gebäuden haben Sie die Wahl zwischen dem Bedarfs- oder Verbrauchsausweis. Für energetisch unsanierten Gebäuden mit min. 4 Wohneinheiten, für die vor dem 1.11.1977 der Bauantrag gestellt wurde, ist der Bedarfsausweis Pflicht.
11 Nov 2009| "Der Energieausweis - eine..." weiterlesen | Zum Seitenanfang

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