- EEG
Das deutsche Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien, in der geläufigen Kurzfassung Erneuerbare-Energien-Gesetz genannt, soll den Ausbau von Strom- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Quellen fördern. Es dient vorrangig dem Klimaschutz und gehört zu einer ganzen Reihe gesetzlicher Maßnahmen, mit denen die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern wie Erdöl, Erdgas oder Kohle verringert werden soll.
- EnEG
Das
Energieeinspargesetz zielt darauf ab - wie auch die Bezeichnung "Energieeinsparungsgesetz" besagt - in Gebäuden nur so viel Energie zu verbrauchen, wie jeweils notwendig ist um das Gebäude zweckdienlich zu nutzen - beispielsweise behagliche Raumtemperaturen zum Wohnen. Das EnEG ermächtigt die Bundesregierung Verordnungen mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen - z.B. die Energieeinsparverordnung. Dabei hat das EnEG insbesondere den Wärmeschutz der Gebäudehülle sowie die effiziente Anlagentechnik und deren Betrieb im Visier. Auch die Verteilung der Heizkosten und die Anforderungen an Bestandsbauten umfasst das EnEG sowie die Überwachung und Bußgelder.
- EnEV
Die
Energieeinsparverordnung ist ein Teil des deutschen Baurechts. In ihr werden von der Bundesregierung auf der rechtlichen Grundlage der Ermächtigung durch das Energieeinsparungsgesetz Bauherren bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergieverbrauch ihres Gebäudes oder Bauprojektes vorgeschrieben. Sie gilt für Wohngebäude, Bürogebäude und gewisse Betriebsgebäude. 2009 werden die energetischen Anforderungen im Gebäudebereich um bis zu 30 Prozent verschärft und bis 2012 sollen sogar weitere 30 Prozent folgen. Die novellierte EnEV 2009 trat zum 1. Oktober 2009 in Kraft. Im Neubau und Bestand sollen dann die Anforderungen an den Primärenergiebedarf um ca. 30 Prozent (im Mittel) und an den Gebäudewärmeschutz um ca. 15 Prozent (im Mittel) verschärft werden.
- Endenergiebedarf
Der Endenergiebedarf ist die berechnete Energiemenge, die bei deutschlandweit gemittelten Klimaverhältnissen zur Deckung des Heizwärmebedarfs und des Trinkwasserwärmebedarfs einschließlich der Verluste der Anlagentechnik benötigt wird. Wie groß diese Energiemenge tatsächlich ist, hängt von den Lebensgewohnheiten der Gebäudebenutzer und den jeweiligen örtlichen Klimaverhältnissen ab. Rückschlüsse auf die energietechnischen Qualitäten eines Gebäudes sind auch anhand von dokumentiertem Strom-, Öl-, Gas-, Holz- oder Kohle etc. - Verbrauch möglich.
- Energetische Sanierung
Energetische Sanierung bezeichnet in der Regel die Ertüchtigung der thermischen Hülle eines Gebäudes zur Minimierung des Heizenergiebedarfs gemäß den Bestimmungen der Energieeinsparverordnung, auch Fassadensanierung.
- Energetischer Zustand
Der energetische Zustand ist, in diesem Fall, der bauliche Zustand in dem sich das Gebäude befindet, bei dem alle Einzelheiten für die Bewertung des Energiebedarfs berücksichtigt werden. Bei der energetischen Bestandsaufnahme sind sowohl die baulichen als auch anlagentechnischen Aspekte zu betrachten.
- Energieausweis
- Energiebedarf
Der Energiebedarf bezeichnet eine Energiemenge, welche zum Betreiben oder zur Aufrechterhaltung eines Prozesses von außen zugeführt werden muss. Die umgangssprachliche Formulierung „Energieverbrauch“ wird auch als Synonym verwendet. Der Energiebedarf eines Hauses richtet sich nach der Bauweise. In der Energieeinsparverordnung ist daher festgelegt, welche Höchstwerte der Energieverbrauch eines Hauses aufweisen darf. Für den Hausbau ist es wichtig, dass die Energieeinsparverordnung auch festlegt, wie viel Wärme durch Wände und Fenster entweichen darf.
- Energieberatung
Die Energieberatung ist eine Dienstleistung mit beratenden Informationen und Analysen zu den Themen Erzeugung, Speicherung, Transport, Bereitstellung, Verbrauch, Einsatz, Einsparung, Umwandlung und Rückgewinnung von Energie unter ökologischen sowie ökonomischen Aspekten. Hier bezieht sich die Beratung u.a. auf die energetische Begutachtung des Gebäudes und Erstellung eines Beratungsberichtes.
- Energieeffiziensklasse
Die Energieeffizienzklasse ist eine Bewertungsskala für das europäische Energie-Label. Dieses soll den Absatz von besonders energiesparenden Elektrogeräten in der EU fördern. Sinngemäß wird dies heute auf Gebäude übertragen, da für diese der Verbrauch errechnet wird und in einer Skala dargestellt werden kann.
- Energiesparmaßnahmen
Energieeinsparung bezeichnet alle Maßnahmen zur Verringerung der „verbrauchten“ Energie der Energieträger. Energieeffizienz bezeichnet hingegen die Effizienz des Einsatzes von Energie, also das Verhältnis von Nutzen zum Energieaufwand.
- Energieverbrauch
Der Begriff Energieverbrauch hat sich umgangssprachlich entwickelt. Im physikalischen Sinne spricht man vom Energiebedarf. Technisch gesehen ist die Wandlung von Nutzenergie in Arbeit und Abwärme gemeint, wie beim Kraftstoffverbrauch, Stromverbrauch und dem Grundumsatz, dem Energieverbrauch von Lebewesen.
- Energieverbrauchsdaten
Entsprechend der EnEV sind für Heizung und sonstige Wärme die Energieverbrauchsdaten zu verwenden, die aus Abrechnungen von Heizkosten nach der Heizkostenverordnung für das gesamte Gebäude stammen. Es können auch geeignete andere Energieverbrauchsdaten verwendet werden, wie z.B. solche aus Abrechnungen von Stromkosten oder auf andere Weise sachgerecht ermittelte Verbrauchsdaten.
- Gebäudevolumen AN
Die Gebäudenutzfläche beschreibt die im beheizten Gebäudevolumen zur Verfügung stehende nutzbare Fläche. Sie wird aus dem beheizten Gebäudevolumen unter Berücksichtigung einer üblichen Raumhöhe im Wohnungsbau abzüglich der von Innen- und Außenbauteilen beanspruchten Fläche aufgrund einer Vorgabe in der Energiesparverordnung (Faktor von 0,32) ermittelt. Sie ist in der Regel größer als die Wohnfläche, da z. B. auch indirekt beheizte Flure und Treppenhäuser einbezogen werden. (siehe auch Wohnfläche)
- Gebäudevolumen Ve
Das beheizte Gebäudevolumen ist das an Hand von Außenmaßen ermittelte, von der wärmeübertragenden Umfassungs- oder Hüllfläche eines Gebäudes umschlossene Volumen. Dieses Volumen schließt mindestens alle Räume eines Gebäudes ein, die direkt oder indirekt durch Raumverbund bestimmungsgemäß beheizt werden. Es kann deshalb das gesamte Gebäude oder aber nur die entsprechenden beheizten Bereiche einbeziehen.
- Heizenergieverbrauchskennwert
Der Stromverbrauchskennwert bzw. Energieverbrauchskennwert gibt den gemessenen Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und m² Fläche (Abk. kWh/(a m²)) eines Gebäudes wieder und soll das Gebäude energetisch bewerten. Er gilt immer für das Gebäude als Ganzes. Bei kleinen Gebäuden kann das Nutzerverhalten Einfluss auf das Ergebnis nehmen, bei größeren Gebäuden dagegen mitteln sich unterschiedliche Gebrauchsgewohnheiten der Bewohner heraus.Die Ermittlung des Energieverbrauchskennwertes ist im Gegensatz zur Errechnung des Energiebedarfes durch wenige Kenngrößen möglich und erlaubt eine schnelle energetische Bewertung des Gebäudes, das Auffinden von Schwachstellen dagegen bedarf einer ausführlichen Analyse der Gebäudeteile und Anlagentechnik.
- Heizwärmebedarf
Der Heizwärmebedarf ist die errechnete Energiemenge, die z. B. durch Heizkörper an einen beheizten Raum abgegeben wird. Für neugebaute Häuser wird laut der Energieeinsparverordnung der Niedrigenergiehaus-Standard mit einem spezifischen Heizwärmebedarf zwischen 40-70 kWh/m²a gefordert. Der Trinkwasserwärmebedarf ist die Energiemenge, die zur Erwärmung dem Trinkwasser zugeführt werden muss. Verluste bei der Energieumwandlung (z. B. Verluste des Heizkessels), der Verteilung und sonstige technische Verluste sind nicht enthalten. Er wird bei manchen Verfahren pauschal mit 12,5 kWh/m²a angesetzt. Dies entspricht einem Bedarf von 23 l/Person/Tag. Bezugsgröße für die Fläche ist dabei nicht die Wohnfläche, sondern in Deutschland die Gebäudenutzfläche, in der Schweiz die Energiebezugsfläche.