Der Energieausweis
Gebäudeenergieausweis kurz gefasst:
- Alle Wohnhäuser brauchen ab dem 1. Oktober 2009 einen Energieausweis, wenn sie neu vermietet, verkauft oder verpachtet werden.
- Miet- und Kaufinteressenten, die auf der Suche nach einer Wohnung oder einem Haus sind, können den Hauseigentümer nach einem Energieausweis fragen.
- Der Energieausweis informiert über den energetischen Zustand einer Wohnung und hilft die potenziellen Heiz- und Warmwasserkosten abzuschätzen.
- Mit dem Energieausweis lassen sich verschiedene Häuser in Bezug auf ihre energetische Qualität vergleichen.
- Zum Energieausweis gehören auch Modernisierungsempfehlungen. Es lohnt sich für Mieter danach zu fragen, ob sie auch umgesetzt werden.
Generell haben Eigentümer die Wahl zwischen einem hochwertigen Bedarfs- und einem Verbrauchsausweis, jedoch nicht in allen Fällen.
Zum Seitenanfang
Der Verbrauchsausweis kann logischerweise nur für Bestandsgebäude erstellt werden. Dieser ist die kostengünstigere Variante, da der Ausweis nur auf Basis der Energieverbrauchsdaten für die Heizung und die Warmwasserbereitung der letzten drei Jahre erstellt wird. Allerdings wird das Ergebnis des Ausweises auch sehr stark von den Bewohnern beeinflusst.
Zum Seitenanfang
Der Bedarfsausweis wird für Neubauten wie für Bestandsgebäude auf Grundlage der geplanten bzw. bestehenden Bauausführung ermittelt. Das bedeutet, dass der Bauherr, sofern er ausreichende Kenntnis hat, uns alle erforderlichen Daten der Gebäudehülle, Heizung, Warmwasserbereitung etc. mitteilt. Die zwar etwas teurere aber wahrscheinlich sicherere Methode ist aber, dass die Daten von uns vor Ort ermittelt und aufgenommen werden. Die dena empfiehlt bei Wohngebäuden generell den Bedarfsausweis. Er erlaubt eine nutzerunabhängige Bewertung des Gebäudes.
Danach erstellen wir den Energieausweis, der dann 10 Jahre gültig ist. Der Energieausweis als solches ist nicht förderungsfähig.
Mit dem Energieausweis erhalten Sie dann die Werte bzw. Vergleichsmöglichkeiten für den Primärenergiebedarf bzw. den Heizenergieverbrauchskennwert. Damit können Sie dann entscheiden ob Sanierungsmaßnahmen aus energetischen Gründen notwendig sind.
Einen Musterausweis haben wir hier hinterlegt. (Quelle: DENA)
Sie sollten jedoch im Vorfeld überlegen, ob Ihr Gebäude in Teilen sanierungsbedürftig ist oder Sie auf Grund der Energiekosten ohnehin sanieren wollen. Dann beachten Sie bitte, dass das BAFA (Bundesamt für Ausfuhr und Wirtschaft) Teile der Maßnahmen fördert und Sie von der KfW-Bank verbilligte Kredite erhalten, sofern alle Auflagen erfüllt sind.
Der erste Schritt ist dann nicht der Energieausweis, sondern die Vor-Ort-Energieberatung!
Diese wird ebenfalls vom BAFA gefördert.
Weitere Auskünfte zum Energieausweis finden Sie unter www.dena.de
Zum Seitenanfang




