Energieausweis zum Dumpingpreis
"Energieausweis nur 9,90 Euro": So oder ähnlich bewerben derzeit einzelne Firmen die Erstellung von Energieausweisen für Gebäude. Die Eigentümer müssen lediglich einen Internet-Fragebogen über den Energieverbrauch der letzen drei Jahre ausfüllen und wenig später liegt der fertige Energieausweis in ihrem Briefkasten. Kein Vor-Ort-Termin, kein großer Aufwand – allerdings oftmals auch kein gültiger Energieausweis.
Der Energieausweis zum Dumpingpreis erweist sich oft als eine Mogelpackung.
Wer hier geizt, kann eine böse Überraschung erleben. Die Vorlage eines nicht vollständigen Ausweises kann mit Bußgeldern von bis zu 15.000 Euro geahndet werden. "Es werden Energieausweise angeboten, die nicht den gesetzlichen Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) entsprechen und deshalb ungültig sind. Der Eigentümer sollte die Qualität und die Gültigkeit des angebotenen Energieausweises vor der Beauftragung prüfen. Die dena empfiehlt den bedarfsorientierten Energieausweis.
Folgende Kriterien helfen Angebote zu beurteilen:
Aufnahme der Gebäudedaten: Die Gebäudemaße und der Energieverbrauch dürfen vom Eigentümer zwar selbst erhoben und an den Energieausweis-Aussteller übermittelt werden. Allerdings ist der Aussteller gesetzlich verpflichtet zu überprüfen, ob diese Angaben plausibel sind. Bei der Übermittlung der Daten über ein Internetformular kann diese Prüfung ohne Rücksprache kaum gewährleistet werden. Die Gefahr, dass fehlerhafte Daten zu Grunde gelegt werden, ist in diesem Fall sehr hoch. Der Aussteller sollte den Eigentümer zumindest telefonisch kontaktieren und sich von der Richtigkeit der Daten versichern.
Die dena empfiehlt grundsätzlich eine Vor-Ort-Begehung durch den Aussteller vor der Erstellung des Energieausweises. Auf diese Weise können die Gebäudedaten und der bauliche Zustand des Gebäudes angemessen erfasst und die Modernisierungsempfehlungen präzise ermittelt werden. Je ausführlicher die Sanierungstipps und gründlicher die Datenerfassung, desto besser die Qualität und die Aussagekraft des Energieausweises.
(Quelle: dena)
Deshalb achten Sie bei der Vorlage eines Energieausweise darauf, dass die Datenerhebung nicht vom Eigentümer bzw. Antragsteller erfolgt ist.
Dazu gibt es extra ein eigenes kleines Kästchen, welches auf dem Energieausweis angehackt werden kann.
Da Sie in der Vorlegepflicht sind, sollten Sie also nicht gebraucht von schlechten Online-Energieausweisen gebrauch machen.
Bußgelder
Wenn Sie als Verkäufer oder Vermieter den Energieausweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) vorsätzlich oder fahrlässig nicht:
- unverzüglich zeigen, wenn Ihre potenziellen Käufer oder Neumieter ihn verlangen, könnte Ihnen 15.000 Euro Bußgeld drohen.
- vollständig zeigen, wenn Ihre potenziellen Käufer oder Neumieter ihn verlangen, könnte Ihnen 15.000 Euro Bußgeld drohen.
- rechtzeitig zeigen, wenn Ihre potenziellen Käufer oder Neumieter ihn verlangen, könnte Ihnen 15.000 Euro Bußgeld drohen.
(EnEV, § 27, Absatz 2, 1. - Ordnungswidrigkeiten) - (EnEG, § 8, Absatz 1, Nr. 2 - Bußgeldvorschriften).
Weiteres dazu können Sie auch hier lesen.
Ruskin’sche Gesetz
Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgendjemand ein wenig schlechter machen kann und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Menschen.
Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen.
Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann.
Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas Besseres zu bezahlen.
John Ruskin, engl. Sozialreformer, 1819-1900


